Die Ergebnisse der Obduktion

Ergebnisse der Obduktion  


Am 6.4.1922 trafen der Landgerichtsarzt Dr. Johann Baptist Aumüller und der Kanzleiassistent Heinrich Ney in Hinterkaifeck ein. Dort wurden nacheinander die Leichen im Hofraum obduziert.  

Am 6.4.1922 obduzierte Dr. Aumüller die Leichen von Cäzilia Gruber, Viktoria Gabriel und Cäzilia Gabriel.
 

Cäzilia Gabriel
Bei dem Kinde war die Schädeldecke zertrümmert.
(Quelle: Telefonnotiz Polizeipräsidium München vom 7.4.1922)  

Dr. Aumüller erklärte bei der Sektion der 11-jährigen Viktoria Gabriel (An. er meint Cäzilia Gabriel), dass das Kind bei rechtzeitiger Tatentdeckung noch hätte gerettet werden können, nachdem durch den Schlag eine Halsverletzung herbeigeführt worden ist, die erst 2-3 Stunden nach dem Schlag den Tod herbeiführte.
(Quelle: Aussage des Heinrich Ney vom 19.1.1953)  

Die Leiche weist starke Kopfverletzungen auf. Die Schädeldecke sei mit mehreren Schlägen zertrümmert worden. Am Hals zeigt sich eine breit klaffende, quer verlaufende Wunde. Neben der Nase, auf der rechten Gesichtshälfte, befindet sich eine kreisförmige Wunde, das Gesicht ist blutverschmiert.  

Georg Kerner, der als 15 Jähriger 1922 den Tatort aufgesucht hat, hat im November 1951 zu den Verletzungen der Cäzilia folgendes ausgesagt:  

"Das neunjährige Mädchen war insbesondere am Kiefer verletzt und hatte einen Büschel Frauenhaare in ihrer Hand. Ich nahm an, dass diese Haare von ihr selbst waren, die sie sich im Schmerz und Todeskampf selbst ausgerissen hat. Mir fielen auch noch die blutigen Fingerstriche am Hals auf. Meines Erachtens ebenfalls ein Zeichen dafür, dass das Mädchen mit der Hand noch Bewegungen über die schmerzende und blutende Wunde gemacht hat."  

Die Haarbüschel in der verkrampften rechten Hand der Kleinen werden auch in mehreren Zeitungsartikeln nach der Tat erwähnt.  
 

Cäzilia Gruber
Das Gesicht der Frau Gruber war ebenfalls in der Gegend des rechten Auges zerschlagen.
(Aussage des Heinrich Ney vom 20.3.1953)

Cäzilia Gruber hatte sieben Schläge auf dem Kopfe, ferner Würgespuren, ferner einen Schlag auf den Kopf in Triangelform. Die Schädeldecke war gesprungen.
(Quelle: Polizeipräsidium München, Telefonnotiz vom 7.4.1922)  


Viktoria Gabriel
Viktoria Gabriel hatte neun “sternförmige” Wunden am Kopf und Würgemale am Hals. Sie war nicht schwanger.
(Quelle: Schreiben des StA Renner vom 10.4.1922 an den Vorgesetzten OStA beim OLG Augsburg)  

Ihre rechte Gesichtshälfte war mit einem stumpfen Gegenstand eingeschlagen. An der oberen Schädeldecke befand sich eine kleine runde Verletzung von einem spitzen Werkzeug herkommend. Die Schädeldecke war zertrümmert.
(Quelle: Polizeipräsidium München Telefonnotiz vom 7.4.1922)  

Am 7.4.1922 obduzierte Dr. Aumüller die Leichen von Maria Baumgartner, Josef Gruber und Andreas Gruber
 

Maria Baumgartner
Die Magd Maria Baumgartner wurde durch kreuzweise Hiebe auf den Kopf getötet. Ihr Gesicht war blutverkrustet.
(Quelle: Augenscheinsprotokoll Oberamtsrichter Wießner vom 5.4.1922)  

Ihr Hinterkopf wies ein Loch auf, das 4cm tief und blutverkrustete war und vermutlich von einer spitzen Hacke herrührte.
(Quelle: Aussage des Heinrich Ney vom 20.3.1953)
 

Josef Gruber
Der im Stubenwagen liegende Josef Gruber wurde durch einen wuchtigen Schlag mitten ins Gesicht getötet, wobei auch das Dach des Kinderwagens zerstört wurde.
(Aussage des Heinrich Ney vom 20.3.1953)  

Die Aussage des Andreas Schwaiger, vom 17.12.1951, zu den Verletzungen des kleinen Josef:
"Beim Abdecken des Rockes konnte man sehen, dass durch das dach des Kinderwagens ein Schlag geführt wurde, welcher das in dem Wagen liegende Kind tödlich getroffen hat. Der Schlag musste mit der Schneide dieser Hacke geführt worden sein und zwar mit einer solchen Wucht, dass das Gehirn bis zum Dach des Kinderwagens spritzte. Das Kind lag ausgestreckt tot im Wagen."  

Augenscheinsprotokoll vom 5.4.1922:
"Im Schlafzimmer lag in einem Kinderwagen die Leiche des zweijährigen Josef Gruber. Diesem war durch einen wuchtigen Schlag die ganze rechte Schläfenseite eingeschlagen. Der Schlag hatte zuerst das aufgespannte dach des Kinderwagens getroffen, dieses durchtrennt und dann dem Kinde den Schädel zerschmettert. Der Schlag wurde mit solch sinnloser Wut geführt, dass Blut und Gehirnteile über die Kopfseite am Wagen und am Bett klebten."  


Andreas Gruber
Die rechte Gesichtshälfte des alten Herrn Gruber war zerschlagen. Die Backenknochen standen heraus, das Fleisch war zerfetzt, das Gesicht war von Blut verkrustet
(Aussage des Heinrich Ney vom 20.3.1953)  

Nach der Obduktion wurde allen Opfern der Kopf abgetrennt. Dieses erfolgte vor allem zur Beweissicherung, da seinerzeit die Tatwaffe noch nicht gefunden worden war. Nach Aussage des Heinrich Ney wurden die Schädel im pathologischen Institut der Universität München präpariert. Die Opfer wurden ohne Köpfe in die Särge gelegt.  

Über die Verletzungen aller Opfer unter Berücksichtigung des Mordwerkzeuges berichtet StA Renner in seinem Schreiben vom 20.10.1923 an den Herrn Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht München:  

"Auch die weiteren Ermittlungen haben bisher keinerlei Anhaltspunkte zur Feststellung des Täters ergeben. Etwas Neues nur insofern gebracht, als Ende Februar 1923 bei Abbrucharbeiten auf dem Hinterkaifeckerhofe das Mordwerkzeug gefunden wurde. Es ist dies eine alte blutbefleckte Reuthaue, bei der die alte Haue in ganz merkwürdiger Weise an dem Stiel mittels einer Schraube befestigt ist. Die Schraube steht etwa 1 cm über die Schraubenmutter hervor. Durch diese Schraube wurden bei den Schlägen mit der Haue offenbar die bisher so rätselhaften Verletzungen, bleistiftgroße, runde Löcher an den Schädeln der Ermordeten, beigebracht."  
 

Quellen:  

Es existieren bislang zu den Ergebnissen der Obduktion neben den Aussagen des Heinrich Ney aus dem Jahr 1953 nur eine Telefonnotiz vom 7.4.1922 und Schreiben des StA Renner vom 10.4.1922 und vom 20.10.1923 an seinen Vorgesetzten, den Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Augsburg. Bei der Telefonnotiz vom 7.4.1922 handelt es sich um ein Telefongespräch zwischen der Staatsanwaltschaft beim LG Neuburg und der Münchner Polizeidirektion. In diesem Telefongespräch erwähnt StA Renner, dass Würgespuren an der Leiche der Cäzilia Gruber vorhanden waren. Würgespuren an der Leiche von Victoria Gabriel erwähnt er nicht, obwohl er im Telefongespräch auch die Ergebnisse ihrer Obduktion mitteilt. Im Schreiben vom 10.4.1922 teilt StA Renner mit, dass an der Leiche der Victoria Gabriel Würgespuren vorhanden waren. Würgespuren an der Leiche der Cäzilia Gruber erwähnt er nicht. Somit kann man davon ausgehen, dass StA Renner widersprüchliche Angaben zu den Würgespuren gemacht hat. Es lässt sich ohne Obduktionsprotokoll nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen an welcher weiblichen Leiche nun Würgespuren vorhanden waren.  

Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass StA Renner die Namen der weiblichen Leichen verwechselt hat. Denn im Schreiben vom 10.4.1922 bezeichnet er Viktoria Gabriel im Zusammenhang mit der gegen sie wegen Blutschande verhängten Freiheitsstrafe als Cäzilie Gabriel.  

Den Wortlaut der Telefonnotiz vom 7.4.1922 und einen Auszug aus dem Schreiben von Staatsanwalt Renner vom 10.4.1922 an den Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Augsburg kann man unter "Dokumente" sehen.  

Im Leuschner-Buch 3. Aufl. 2007 S. 373 ist zu lesen, dass Heinrich Ney ausgesagt habe, es seien Würgespuren nur an der Leiche der Victoria Gabriel festgestellt worden. Hierbei muss es sich um einen Irrtum handeln, denn Ney sagt über Würgespuren nichts aus.  
 

Gemäß § 87 II StPO soll eine Leichenöffnung von zwei Ärzten vorgenommen werden, wobei ein Arzt Gerichtsarzt, bzw. Rechtsmediziner sein muss. Die sechs Opfer von Hinterkaifeck wurden, soweit bislang bekannt, nur vom Landgerichtsarzt Dr. Johann Baptist Aumüller obduziert.  

Ein Obduktionsprotokoll, wie es eigentlich im Rahmen einer forensischen Leichenöffnung angefertigt werden soll und von den ausführenden Ärzten unterschrieben werden soll, liegt bislang nicht vor. Möglicherweise ist es während des Brandes der Justizgebäude in Augsburg im Jahr 1944 zerstört worden. Allerdings wird auch 1926 nicht auf ein Obduktionsprotokoll Bezug genommen, als StA Pielmaier einen zusammenfassenden Bericht über den Mordfall Hinterkaifeck erarbeitete, der im Staatsarchiv Augsburg einzusehen ist. 

A.R.

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