Die Ermittlungen gegen die Gebrüder Adolf und Anton Gump
Adolf und Anton Gump
Gegen Anton Gump wurde durch die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Augsburg unter dem Aktenzeichen Js 244/52 im Jahre 1952 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Tatbeteiligung am Mordfall Hinterkaifeck eingeleitet.
Der zuständige Staatsanwalt Dr. Popp nahm an, dass Anton Gump die Tat gemeinsam mit seinem 1944 verstorbenen Bruder Adolf Gump begangen habe. Die Annahme war ursprünglich durch eine Anschuldigung begründet, die die Schwester der Gumps, Kreszentia Mayer auf dem Sterbebett gegenüber dem Priester Anton Hauber erhoben hatte.
Staatsanwalt Dr. Popp ist davon ausgegangen, dass der im Jahre 1889 in Karlskron (Bezirksamt Neuburg /Donau) geborene Korbflechter Adolf Gump eine intime Beziehung zu Viktoria Gabriel hatte und dass es deshalb zwischen ihm und Andreas Gruber zu Eifersuchtsszenen gekommen ist, insbesondere auch nach der Geburt des kleinen Josef im Jahre 1919, die dann in der Ermordung der sechs Bewohner von Hinterkaifeck eskalierten.
Adolf Gump hatte sich im Frühjahr 1919 dem Freikorps Oberland angeschlossen, unter anderem begab er sich mit diesem nach Oberschlesien.
Beim Landgericht Oppeln war gegen ihn und drei weitere Verdächtige unter dem Aktenzeichen: 4.J.1425/21 ein Strafverfahren anhängig, in dem ihm vorgeworfen wurde im November 1921 nach den Aufständen in Oberschlesien neun Bauern ermordet und beraubt zu haben.
Gump hat sich diesem Strafverfahren durch Flucht entzogen, so dass davon auszugehen ist, dass im Frühjahr 1922 ein Fahndungsersuchen aufgrund dieses Strafverfahrens bei der für seinen Heimatbezirk zuständigen Staatsanwaltschaft beim Landgericht Neuburg vorgelegen hat.
Da Gump in Karlskron geboren ist und damit in der Nähe von Waidhofen und Hinterkaifeck aufgewachsen ist, ist anzunehmen, dass KOI Reingruber aus diesem Grund darum gebeten hat im Rahmen einer Festnahme auch Gumps Alibi für den 30.31.und 1.4.1922 zu überprüfen.
Mit Schreiben vom 9.4.1922 ersucht er die Gendarmeriestationen in Karlskron und Schrobenhausen nach Gump „eifrig“ zu fahnden, da nicht auszuschließen sei, dass er auch am Raubmord in Hinterkaifeck beteiligt war und das Ergebnis der Erhebungen direkt an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Neuburg zu senden.
Der Formulierung „es sei nicht auszuschließen“, dass Gump am Raubmord in Hinterkaifeck beteiligt gewesen ist, lässt sich entnehmen, dass Reingruber bezüglich dieser Tat ansonsten keine weiteren Verdachtsmomente vorlagen.
Es ist davon auszugehen, dass Anton Gump in den Jahren nach der Tat auch bezüglich des Mordfalls Hinterkaifeck vernommen wurde, denn er ist nicht für lange Zeit untergetaucht.
Am 12.8.1926 wurde Anton Gump in Emersacker festgenommen und am 13.8. in das Amtsgerichtsgefängnis Wertingen eingeliefert. Von dort wurde er umgehend in das Amtsgerichtsgefängnis Donauwörth überführt, wo er bis zu seinem Prozess vor dem Landgericht in Regensburg einsaß.
In einem erhaltenen Schreiben der Gendarmeriestation Emersacker wird darauf hingewiesen, dass Gump 1924 – 1926 in vier bayerischen Polizeiblättern zur Verhaftung ausgeschrieben war. Am 21.10.1926 kam es dann zu einem Prozess gegen Gump und seine Lebensgefährtin Magdalene Stampfl.
Gump wurde vom Vorwurf des Umherziehens freigesprochen , wegen intellektueller Urkundenfälschung und Betrugs wurde er zu vier Monaten und drei Tagen Haft verurteilt. Seine Lebensgefährtin wurde wegen dieser Delikte zu 4 Monaten und 15 Tagen Haft verurteilt.
Intellektuelle Urkundenfälschung wird heute als mittelbare Falschbeurkundung ( § 271 StGB) bezeichnet, d.h. Gump und seine Lebensgefährtin müssen sich dadurch, dass sie einen gutgläubigen Beamten durch falsche Angaben zu einer Urkundenfälschung veranlasst haben, Leistungen verschafft haben, die ihnen nicht zustanden.
Die Verurteilung zu dieser geringen Freiheitsstrafe wäre nicht so bedeutsam, wenn dadurch nicht belegt wäre, dass Adolf Gump relativ zeitnah nach dem Mordfall Hinterkaifeck verhaftet wurde. Es ist zwar durch Akten nicht mehr belegbar, da diese beim Bombenangriff 1944 zerstört worden sein dürften, aber es spricht alles dafür, dass Gump im Rahmen seiner Festnahme oder sogar schon vorher auch zum Mordfall Hinterkaifeck eingehend vernommen wurde. Es spricht weiterhin alles dafür, dass er jeglichen Tatverdacht durch ein Alibi für den Tatzeitpunkt ausräumen konnte.
In diesem Zusammenhang bekommt auch die Aussage des Heinrich Ney vom 20.3.1953 Bedeutung, denn dieser hat damals bekundet, es seien Ermittlungen gegen Gump gepflogen worden. Gump sei richterlich vernommen worden, er habe zusammen mit Staatsanwalt Renner an der Vernehmung teilgenommen und dieser habe ihm gegenüber nach der Vernehmung geäußert: „Dies war auch wieder nichts.“
Staatsanwalt Dr. Popp ordnete dessen ungeachtet Ende 1951 und Anfang 1952 im Ermittlungsverfahren gegen Anton Gump zahlreiche Zeugenbefragungen an, da ein Großteil der früheren Ermittlungsakten im Mordfall Hinterkaifeck verbrannt war. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurden nochmals viele Bauern aus der Nachbarschaft ( Gröbern) vernommen, um zu klären, ob Viktoria Gabriel in den Jahren vor der Tat ein intimes Verhältnis zu dem Korbflechter Adolf Gump unterhalten hatte. Dieses Verhältnis konnte durch keine einzige Zeugenaussage belegt werden.
Ganz im Gegenteil, der Zeuge Jakob Sigl belastete in seiner Aussage vom 10.1.1952 den damals schon verstorbenen Bauern Lorenz Schl. schwer.
Da Staatsanwalt Dr. Popp diese Aussage des Sigl im Ermittlungsverfahren gegen Gump nicht vorlegen konnte, beantragte er eine weitere richterliche Vernehmung des Zeugen Sigl. Zuvor markierte er im polizeilichen Vernehmungsprotokoll von 1952 alle belastenden Angaben Schl. betreffend mit Klammern und bat den Richter im Rahmen des Ersuchens der richterlichen Vernehmung das Protokoll mit Ausnahme der in Klammern stehenden Angaben zu verlesen.
Auf diese Weise waren die belastenden Angaben Schl. betreffend im maßgeblichen richterlichen Vernehmungsprotokoll nicht mehr enthalten.
Zum Abschluss der Ermittlungen wurde dann am 6.5.1952 ein Haftbefehl gegen Anton Gump ausgestellt und er wurde in die JVA Augsburg 2 gebracht. Am 29.5.1952 oder an einem der folgenden Tage wurde Anton Gump wieder aus der Untersuchungshaft entlassen.
Grund für die Haftentlassung war, dass seinerzeit eine 20jährige Verjährungsfrist für Mord galt und nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Verjährung durch eine gerichtliche Ermittlung unterbrochen worden war.
Sieben Monate nach der Haftentlassung erschienen aufgrund von Angaben der Staatsanwaltschaft Augsburg in fast allen regionalen und überregionalen Tageszeitungen Berichte über den Mordfall Hinterkaifeck unter der Überschrift : „Mord nach 30 Jahren aufgeklärt.
Die Frankfurter Rundschau vom 3.1.1953 berichtete, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg den Fall nach 30 Jahren aufgeklärt habe. Nach ihren Ermittlungen sei der Haupttäter 1944 erschlagen worden und der Mittäter, sein Bruder befände sich nach dreiwöchiger Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß, da die Verjährungsfrist von 20 Jahren abgelaufen sei und er nicht mehr vor Gericht gestellt werden könne.
Der Einödhof Hinterkaifeck sei von einem älteren Bauernehepaar, deren verwitweter Tochter sowie deren zwei Kinder und einer Magd bewohnt gewesen. Die Witwe sei mit einem der Brüder befreundet gewesen und zwar mit dem, der 1944 ermordet wurde. Nachdem es zwischen dem Vater und dem Freund der Witwe wiederholt zu Eifersuchtsszenen gekommen sei, hätten die Brüder alle sechs Bewohner des Einödhofs erschlagen.
Eine andere Frankfurter Tageszeitung bezeichnete Anton Gump sogar als „vertierten“ Mörder.
Ohne jeglichen Beweis für die Täterschaft wurde der Ruf des Anton Gump durch diese Berichterstattung schwer geschädigt.
Später stellte sich durch Befragung von weiteren Zeugen heraus, dass Kreszentia M., die ihre beiden Brüder auf dem Sterbebett der Tat bezichtigt hatte, es oftmals mit der Wahrheit nicht so genau genommen hatte.
Durch Verfügung des Oberstaatsanwaltes Dr. Herrenreiter wurde das Ermittlungsverfahren gegen Anton Gump dann schließlich am 22.2.1954 auch unter Hinweis auf die Verjährung endgültig eingestellt.
A.R.
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