Inzestuöse Beziehung Viktoria Gabriel - Andreas Gruber

 

Die inzestuöse Beziehung
Viktoria Gabriel /Andreas Gruber  

 


I. Zeugenaussagen zum Inzest  

 

Lorenz Schlittenbauers Anzeige vom 10.9.1919:
Am 10.9.1919 zeigte Lorenz Schlittenbauer Viktoria Gabriel und Andreas Gruber wegen Blutschande an und machte geltend, dass ihm Viktoria Gabriel selbst zugestanden habe, dass sie Geschlechtsverkehr mit ihrem Vater gehabt habe.

(Bericht des Staatsanwaltes Pielmaier vom 6.11.1926)


Von den Auffindungszeugen machte am 5.4.1922 nur der Auffindungszeuge
Michael Pöll, Landwirt aus Gröbern eine Aussage zum Inzest:
" Allgemein im Orte ist bekannt, dass Gruber mit seiner ermordeten Tochter Vikoria Gabriel in geschlechtlicher Beziehung stand."  

Kreszenz Rieger machte im April 1922 und am 9.7.1952 zum Inzest folgende Aussage:
Mir war bekannt, dass die junge Bäuerin mit ihrem Vater geschlechtlich verkehrte. Anläßlich eines Kirchgangs wurde ich von einigen jungen Burschen daraufhin aufmerksam gemacht, dass der alte Bauer mit der jungen Frau, also mit seiner Tochter geschlechtliche Beziehungen unterhalte. Mir war vorher von dieser Angelegenheit noch nichts bekannt und mir ist auch nichts aufgefallen, dass die beiden Zärtlichkeiten ausgetauscht hätten. Ich war damals dennoch neugierig und habe in der Folgezeit besonders aufgepasst. Eines Tages, es war im Frühjahr 1921, kam ich in den Stadel und wollte dem alten Gruber beim Aufladen eines Wasserfasses behilflich sein. Als ich dann in die Scheune kam, traf ich Gruber im Stroh liegend an, wie er gerade mit seiner Tochter Viktoria den Geschlechtsverkehr ausübte. Ich weiß bestimmt, dass ich damals von der Viktoria Gabriel gesehen wurde. Dies deshalb, weil sie mir nachher sagte, dass wenn sie das gewusst hätte, dass ich in den Stadel komme, sie sich ihrem Vater nicht hingegeben hätte. Bei anderer Gelegenheit hörte ich wie Andreas Gruber zu seiner Tochter, Frau Gabriel sagte, dass sie nicht heiraten brauche, denn solange er lebe ist er für "dies" da. Damit wollte er sagen, dass er seine Tochter in geschlechtlicher Hinsicht immer befriedigen werde. Als Gruber dies sagte, waren die beiden beim Instandsetzen des Taubenschlages im Getreideboden beschäftigt. Dies war nachdem ich die beiden vorher im Stadel bei der Ausübung des Geschlechtsverkehrs überrascht habe."  
 

Lorenz Schlittenbauer hat im Rahmen seiner polizeilichen Vernehmung vom 30.3.1931 zum Inzest wie folgt ausgesagt:
"Es war ja allgemein bekannt, dass der alte Gruber mit seiner Tochter im Geschlechtsverkehr stand. Die alte Gruberin hat es ja zwar nicht erzählt, aber ihre Tochter, die Viktoria Gabriel. Diese war damals ca. 16 Jahre alt. Sie hat meiner ersten Frau erzählt, dass sie sich vor ihrem Vater nicht mehr halten könne, weil er immer Geschlechtsverkehr haben wolle."  

Jakob Sigl, zum Tatzeitpunkt Landwirt aus Gröbern sagt am 10.1.1952 aus:
" Erzählen hörte ich, dass der Vater (Gruber, Andreas) mit seiner leiblichen Tochter (Frau Gabriel) Blutschande getrieben habe. Zu welcher Zeit dies war, weiß  ich nicht genau; ich habe davon erst erfahren, als die beiden eingesperrt wurden. Nach meiner Ansicht trieben die beiden Blutschande, während der Zeit, in der sie bereits mit Karl Gabriel verheiratet war. Dies schließe ich daraus, weil der junge Bauer (Karl Gabriel) seine Frau verlassen hat und wieder in sein Elternhaus zurückgegangen ist. Wie lange er damals weggegangen war, weiß ich nicht.  

Aussage des Josef Schrittenlocher, Landwirt aus Gröbern, vom 1.7.1952:
" Mir ist vom Reden her bekannt, dass der alte Gruber mit seiner verwitweten Tochter Viktoria Gabriel, blutschänderische Beziehungen unterhalten hat. Ich war sogar Zeuge, wie Gruber seinerzeit auf der Wiese von der Gendarmerie verhaftet wurde."


Zeugenbefragung Sophie Fuchs ( nach eigenem Bekunden Klassenkameradin von der kleinen Cäzilia Gabriel) am 14.2.1984:
"Die Frau, die Cäzilia Gruber, die hat wirklich viel mitmachen müssen. Die hat genau gewusst, dass er zu der eigenen Tochter ein Verhältnis hat. Und wenn die Viktorie manchmal zum Wirt nach Gröbern reinkommen ist, dann hat sie der Wirt machmal gefragt, was los ist, weil sie so z`rupft is. Dann hat die Viktorie gesagt, "na ja, Du woaßt scho, was er immer mit mir macht."  

 

II. Strafverfahren wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit (Blutschande)  

 

1) Strafverfahren im Jahre 1915

Gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel war im Jahre 1915 unter dem Aktenzeichen des Landgerichts Neuburg / Donau Str.P.Reg. 105/15 ein Strafverfahren wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit (schwere Blutschande) anhängig.

Da beide außerehelichen Geschlechtsverkehr hatten wurden sie gemäß § 173 Reichsstrafgesetzbuch angeklagt.

Gemäß dieser Vorschrift wurde Beischlaf zwischen Verwandten auf-und absteigender Linie, also namentlich zwischen Eltern und Kindern an den Ersteren mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, an den Letzteren als nach Reife, Stellung und Einfluss minder Strafwürdigen, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.

Beide Angeklagten wurden wegen Blutschande im Zeitraum von 1907 bis Sommer 1910 gemäß Urteil des Landgerichts Neuburg/Donau vom 28.5.1915 verurteilt.
Andreas Gruber wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr Zuchthaus verurteilt. Viktoria Gabriel wurde zu einer einmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt.
Andreas Gruber hat seine Strafe vom 3.2.1916 bis 3.2.1917 im Zuchthaus Straubing verbüßt. Viktoria Gabriel hat ihre Freiheitsstrafe vom 10.1.1916 bis 10.2.1916 im Landgerichtsgefängnis Neuburg / Donau abgesessen.

Die Angabe des Staatsanwalts Renner, Viktoria Gabriel sei zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, ist somit falsch. Wäre sie zu einer solch langen Freiheitsstrafe verurteilt worden, so hätte sie diese nach den damaligen Zuweisungsregeln in der Strafanstalt Aichach verbüßen müssen, da im Landgerichtsgefängnis Neuburg nur Strafen bis zu einer Dauer von drei Monaten verbüßt wurden.

Inzwischen haben neuere Forschungen zum damals üblichen Strafmaß für Inzest ergeben, dass sowohl Andreas Gruber als auch Viktoria Gabriel nur zu Mindeststrafen verurteilt worden sind, was nur unter der Voraussetzung erfolgen konnte, dass nach der Überzeugung des Gerichts kein intensiver Inzest stattgefunden hat und außerdem Milderungsgründe vorgelegen haben.

 

2) Strafverfahren im Jahr 1919/1920

Gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel war im Jahr 1920 beim Landgericht Neuburg/Doanau unter dem Aktenzeichen Str.P.Reg. No. 9/20 ein weiteres Strafverfahren wegen Blutschande anhängig.


Auch diese Akte ist nicht mehr im Staatsarchiv Augsburg vorhanden.


Das Ermittlungsverfahren wegen Blutschande gegen sie wurde durch eine Anzeige des Lorenz Schlittenbauer vom 10.9.1919 in Gang gesetzt.


Im Weltbild-Intervied vom April 1952 sagt Jakob Sigl hierzu:

"Als die Geschichte war mit dem Buben- die Viktoria hat `s ihm selber gesteckt gehabt- da ist er zum Pölt gekommen und hat gesagt: "Jetzt zeig`ich den Alten an. Jetzt kommt er mir dran wegen Blutschand, ins Gefängnis muss er. Dem brock ich ein, dass er gleich drin bleibt".  

 

Drei Tage vor Anzeigeerstattung hatte Vikoria Gabriel ihren unehelichen Sohn Josef geboren.
Während der Schwangerschaft ging bereits das Gerücht um, dass der Vater dieses Kindes der leibliche Vater von Viktoria Gabriel , Andreas Gruber sei. Dieses Gerücht wurde insbesondere dadurch genährt, weil Lorenz Schlittenbauer öffentlich erklärte, er werde die Vaterschaft nicht anerkennen. Andreas Gruber ließ zwar Schlittenbauer wegen des Gerüchtes einen Brief schreiben, dass er ihn als Urheber dieses Gerüchtes verklagen werde, eine Klagestellung gegen Schlittenbauer hat er jedoch unterlassen.


Seine Anzeige wegen Blutschande begründete Schlittenbauer auch den Ermittlungsbehörden gegenüber damit, dass Viktoria ihm selbst zugestanden habe, dass sie mit ihrem Vater Geschlechtsverkehr gehabt habe. Er machte weiter geltend, dass Gruber von ihm 3.000 Mark für das Kind fordere, obwohl er , -Schlittenbauer-, und Gruber vereinbart hätten, dass Schlittenbauer die Vaterschaft zu diesem Kinde anerkennen solle, für das Kind aber nichts zu zahlen brauche.

Trotzdem hat Schlittenbauer am 30.9.1919 vor dem Vormundschaftsgericht dann die Vaterschaft anerkannt und sich zur Zahlung einer Abfindungssumme von 1.800 Mark verpflichtet, die ihm Viktoria Gabriel zur Verfügung gestellt hatte.


Jakob Sigl sagt im Rahmen seiner polizeilichen Vernehmung vom 10.1.1952 hierzu folgendes:

"Man erzählte sich damals, dass, nachdem Gruber eingezogen war, die Viktoria Gabriel den Lorenz Schlittenbauer zur Zurücknahme seiner Angaben umgestimmt hat. Die Gabriel soll damals dem Schlittenbauer einen Schurz voll Geld überbracht haben."


Am 25.9.1919 nahm Schlittenbauer vor dem Ermittlungsrichter in Schrobenhausen seine Beschuldigungen gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel zurück. Aufgrund dieser Aussage wurde Andreas Gruber, der am 13.9.1919 verhaftet worden war, aus der Untersuchungshaft entlassen.


Am 23.10.1919 wurde Lorenz Schlittenbauer auf Antrag der Staatsanwaltschaft gesetzlich beeidigt. Er gab nunmehr an, dass seine Anzeige voll und ganz der Wahrheit entspreche und dass er am 23.9.1919 die Unwahrheit gesagt habe, weil Viktoria Gabriel ihn zur Zurücknahme der Behauptungen veranlasst habe und Gruber ihm in Aussicht gestellt habe, er werde ihm die Sache möglichst leicht machen, wenn er nur die Vaterschaft anerkenne.


Am 31.12.1919 erhob die Staatsanwaltschaft aufgrund der eidlichen Aussage des Schlittenbauer gegen Viktoria Gabriel und Andreas Gruber Anklage wegen Blutschande.

Im Jahr 1920 wurden die beiden Angeklagten jedoch vom Vorwurf der Blutschande freigesprochen, weil die widersprüchlichen Aussagen des Lorenz Schlittenbauer vom Landgericht nicht als genügende Grundlage für eine Verurteilung angesehen wurden.

Eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft wurde Gruber nicht zugebilligt.

Quelle: Bericht des Staatsanwaltes Pielmaier vom 6.11.1926.  

Aus dem Umstand, dass keine Haftentschädigung zugebilligt wurde, ist zu entnehmen, dass Gruber nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern lediglich mangels Beweises freigesprochen wurde. Es handelt es sich somit um einen Freispruch zweiter Klasse, den es nach heutigem Recht nicht mehr gibt.

A.R.

zurück zum Inhaltsverzeichnis

Die Fahndungsplakate von 1922 
 
Zu den Fahndungsplakaten
Die Berichte der Münchner Polizeidirektion   
 
Zu den Polizeiberichten
Der Artikel von H. Lautenbacher  
 
Zum Artikel von Hans Lauterbacher
Die historischen Akten  
 
Zu den historischen Akten
Eine Aussage von Pfarrer Haas  
 
Zur Aussage von Pfarrer Haas
 
Heute waren schon 2 Besucher (5 Hits) hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden