Vaterschaft von Josef Gruber und entsprechende Prozesse

Vaterschaft von Josef Gruber und entsprechende Prozesse


Mit letzter Sicherheit kann man heute nicht einschätzen, wer der Vater des kleinen Josef war.

Ausreichend durch Nachbarn ( Pöll, Schrittenlocher, Rieger, Schlittenbauer) belegt ist jedoch, dass Viktoria Gabriel und ihr Vater dauerhaft ein inzestuöses Verhältnis hatten, wofür sie 1915 zu Haftstrafen verurteilt wurden und was lt. Aussage der K. Rieger auch noch 1921 fortbestand.

Aus dieser Beziehung stammt m.E. der kleine Josef. Als Viktoria die Schwangerschaft bemerkte, muss sie in großer Bedrängnis gewesen sein, denn sie wusste, dass die Geburt des Kindes als Beweis für die Blutschande angesehen werden wird, wenn sie keinen Vater für das Kind benennen kann. Ihr muss bewusst gewesen sein, dass ihr Nachbar, der Witwer Lorenz Schl. ein Auge auf sie geworfen hat und daher muss sie sich entschlossen haben ihn zur Anerkennung der Vaterschaft zu bewegen.

Das mag sie in erster Linie durch Geschlechtsverkehr und durch ein Eheversprechen versucht haben. Zunächst muss Schl. mit der Vaterschaftsanerkennung auch einverstanden gewesen sein, als er aber bemerkte, dass es zur Eheschließung nicht kommt, hat er Gerüchte gestreut darüber gestreut, dass Gruber zugleich Vater und Großvater des ungeborenen Kindes ist.

Ausschlaggebendes Indiz dafür, dass Schl. nicht der Vater des Kindes ist, ist für mich seine eidliche Aussage vom 23.9.1919, denn damals hat er durch Eid bekräftigt, dass alle der Anzeige zugrunde liegenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Damit hat er überhaupt den Blutschandeprozess gegen Viktoria Gabriel und Andreas Gruber ermöglicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand so etwas tut, wenn er nicht genau weiß, dass das Kind ein Ergebnis der Blutschande ist. Ein Gerichtsverfahren war für Menschen in der damaligen Zeit sicherlich eine ernste Angelegenheit.

Laut Aussage des Sigl im Weltbild-Interview von 1952 haben auch alle Nachbarn gewusst, dass Andreas Gruber der Vater des Josef war und dass Schl. die Vaterschaft nur anerkannt hat, weil Viktoria ihm dafür 1.000 Mark gezahlt hat. So muss es Lorenz Schl. in den Wirtshäusern herumerzählt haben. Nur hat er letzten Endes das Geld nicht für sich behalten dürfen, sondern er musste es auf der Gerichtskasse als Abfindungssumme für Josefs Unterhalt einzahlen.

Ich gehe auch davon aus, dass Josef nicht altersgerecht entwickelt war, denn ein normal entwickeltes 2 1/2 jähriges Kind kann nicht tagsüber ( belegt durch die Aussage des Postschaffners Mayer aus 1952) und nachts in einem Kinderwagen liegen. Zwar mögen Kinder früher kleiner gewesen sein als heute, jedoch haben sie gleiche Entwicklungsstufen durchgemacht und dazu zählt eben das ein Kind mit sechs Monaten sitzt, mit zehn Monaten steht und mit zwölf Monaten läuft. Ein Kind, welches aufstehen kann, verbringt sein Leben aber nicht im Kinderwagen und ist dort nachts auch nicht zu halten.

Auch diese Retardierung spricht mE dafür, dass Josef ein Inzestkind war.

Natürlich durfte Schl. später nicht mehr zugeben, dass er nicht der Vater des Josef war und dass er sich als solcher auch nicht gefühlt hat, denn gerade die Annahme, dass er der Vater eines der Opfer war, hat die Staatsanwälte Renner und Pielmaier von seiner Unschuld überzeugt.

Nach alledem halte ich es für überwiegend wahrscheinlich, dass Andreas Gruber zugleich Vater und Großvater des kleinen Josef war. Mit letzter Sicherheit kann man dieses aufgrund der vorhandenen Aussagen nicht mehr einschätzen.

Auch ist es zweifelhaft, ob heute durch eine DNA Untersuchung eine eindeutige Vaterschaftsfestellung möglich wäre, da alle Proben, die älter als 50 Jahre alt sind, vermutlich keine eindeutigen Ergebnisse liefern. Dieses schreibe ich aber unter Vorbehalt, da ich über die Auswertung von älteren DNA Proben kein abschließendes Urteil treffen kann. Die wissenschaftlichen Möglichkeiten ändern sich bekanntlich aber ständig.

A.R.

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